ÜBER UNS

 

 

Gründung

Die Jagdgenossenschaft Jagstzell wurde auf der konstituierenden Jagdgenossenschaftsversammlung am Mittwoch, den 9. Juni 1999 in der Gemeindehalle Jagstzell ins Leben gerufen. Aufgabe der Jagdgenossenschaft ist die gemeinschaftliche Nutzung und Verwaltung der Jagd auf den Grundstücken ihrer Genossen.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind die Eigentümer oder Nutznießer – jedoch nicht die Pächter – der Grundflächen, die den gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden. Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, auf denen die Jagd ruht (§ 3 Abs. 1 und 2 LJagdG) oder aus anderen Gründen dauernd nicht ausgeübt werden darf, gehören gem. § 9 Abs. 1 BJagdG insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem die Eigentümer oder Nutznießer der zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächen und deren Größe ausgewiesen werden. Das Jagdkataster ist fortzuführen; durch Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen hat der Erwerber dem Jagdvorstand nachzuweisen.

Aufgaben der Jagdgenossenschaft

Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, dass ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu nutzen. 

Geschichte und Entstehung von Jagdgenossenschaften

Die Entstehung von Jagdgenossenschaften geht auf das preußische Allgemeine Landrecht von 1794 zurück, das die Bildung von Jagdgenossenschaften vorschrieb. Die Idee dahinter war, dass alle Landbesitzer, unabhängig von ihrer sozialen Stellung, das Recht haben sollten, auf ihren Ländereien zu jagen.

Jagdgenossenschaften waren also ursprünglich eine Form der Selbstorganisation der Landbevölkerung, um ihre gemeinsamen Interessen bei der Jagd und der Schädlingsbekämpfung zu schützen. Sie wurden auch dazu genutzt, um eine effektive Nutzung der Jagdressourcen sicherzustellen und Wildschäden zu minimieren.

Im Laufe der Zeit haben sich die Aufgaben und Zuständigkeiten von Jagdgenossenschaften jedoch erweitert. Heute sind sie für die Verpachtung von Jagdflächen und die Regelung von Wildschäden verantwortlich. In vielen Bundesländern Deutschlands sind Jagdgenossenschaften heute gesetzlich vorgeschrieben und spielen eine wichtige Rolle bei der nachhaltigen Nutzung der Jagdressourcen.

Die Jagdgenossenschaften waren zunächst vor allem in ländlichen Gebieten verbreitet. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Jagdrecht jedoch verstaatlicht und die Jagdgenossenschaften verloren an Bedeutung. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Jagdgenossenschaften wiederbelebt und erneut gesetzlich verankert.